Asylantrag abgelehnt - Klage, Frist und Eilantrag

12 Min. Lesezeit
Tom Beisel

Asylantrag abgelehnt - warum jetzt jede Frist zählt

Wenn der Asylantrag vom BAMF abgelehnt wird, ist das für Betroffene ein schwerer Moment. Viele verstehen den Bescheid nicht vollständig, sind verunsichert und wissen nicht, ob sie Deutschland verlassen müssen, ob eine Klage möglich ist oder ob sofort ein Eilantrag gestellt werden muss.

Gerade nach einer Ablehnung ist schnelles und geordnetes Handeln entscheidend. Im Asylrecht laufen oft kurze Fristen. Wer den Bescheid liegen lässt, den Umschlag wegwirft oder erst nach Tagen reagiert, kann wichtige Rechte verlieren.

Eine Ablehnung bedeutet aber nicht automatisch, dass nichts mehr möglich ist. Je nach Art des Bescheids können Klage, Eilantrag, ergänzende Begründung, neue Beweismittel oder andere rechtliche Schritte in Betracht kommen.

"Nach einer Ablehnung im Asylverfahren zählt nicht Panik, sondern Reihenfolge: Bescheid sichern, Frist prüfen, Klage und Eilantrag bewerten - und erst dann strategisch vorgehen."

— Tom Beisel, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Tom Beisel unterstützt Asylsuchende bei der Prüfung von BAMF-Bescheiden, bei Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht, bei Eilanträgen gegen Abschiebung und bei dringenden Fragen nach einer Ablehnung des Asylantrags.

Was bedeutet eine Ablehnung des Asylantrags?

Eine Ablehnung bedeutet, dass das BAMF den beantragten Schutz nicht oder nicht vollständig gewährt. Dabei muss genau gelesen werden, was abgelehnt wurde und welche Schutzformen geprüft wurden.

Im Asylverfahren können verschiedene Schutzformen eine Rolle spielen:

  • Asylberechtigung
  • Flüchtlingseigenschaft
  • subsidiärer Schutz
  • nationale Abschiebungsverbote
  • gegebenenfalls weitere aufenthaltsrechtliche Folgen

Nicht jede Entscheidung ist gleich. Manchmal wird der Antrag vollständig abgelehnt. Manchmal wird eine Schutzform abgelehnt, aber eine andere gewährt. Manchmal wird der Antrag als unzulässig behandelt. Manchmal wird er als offensichtlich unbegründet abgelehnt.

Für die rechtliche Strategie ist entscheidend, welche Art von Bescheid vorliegt.

Erste Regel: Bescheid und Umschlag sichern

Nach Zustellung des BAMF-Bescheids sollten Sie nichts wegwerfen. Wichtig ist nicht nur der Bescheid selbst, sondern auch der Briefumschlag.

Warum?

Der Umschlag kann wichtig sein, um die Zustellung und damit den Fristbeginn zu prüfen. Im Asylrecht können wenige Tage entscheidend sein. Wenn später unklar ist, wann der Bescheid tatsächlich zugegangen ist, kann der Umschlag helfen.

Sichern Sie daher sofort:

  • vollständigen BAMF-Bescheid
  • alle Anlagen
  • Rechtsbehelfsbelehrung
  • Abschiebungsandrohung
  • gelben Umschlag oder Briefumschlag
  • Zustellungsdatum
  • Datum, an dem Sie den Brief tatsächlich erhalten haben
  • frühere BAMF-Schreiben
  • Protokoll der Anhörung
  • alle eingereichten Unterlagen
⚠️ Wichtig: Fotografieren Sie den Bescheid und den Umschlag sofort. Noch besser ist es, alles vollständig als PDF zu sichern und anwaltlich prüfen zu lassen.

Welche Frist gilt nach der Ablehnung?

Die wichtigste Frage nach einer Ablehnung lautet: Welche Frist läuft?

Im Asylrecht dürfen Sie sich nicht auf allgemeine Aussagen verlassen. Maßgeblich ist der konkrete Bescheid. Die Frist steht regelmäßig in der Rechtsbehelfsbelehrung.

Typisch relevant sind:

  • Frist für die Klage
  • Frist für einen Eilantrag
  • Frist zur Begründung
  • Ausreisefrist
  • mögliche Fristen zur Nachreichung von Unterlagen
  • Fristen bei unzulässiger oder offensichtlich unbegründeter Ablehnung

Gerade bei offensichtlich unbegründeten oder unzulässigen Entscheidungen kann besondere Eile erforderlich sein.

⚠️ Wichtig: Warten Sie nicht bis zum letzten Tag. Schon die Prüfung des Bescheids, die Sichtung der Unterlagen und die Vorbereitung eines Eilantrags brauchen Zeit.

Klage gegen den BAMF-Bescheid

Gegen einen ablehnenden BAMF-Bescheid kann regelmäßig Klage zum Verwaltungsgericht erhoben werden. Die Klage richtet sich gegen die Entscheidung des BAMF und zielt darauf, dass das Gericht den Bescheid überprüft.

Das Verwaltungsgericht prüft insbesondere:

  • ob das BAMF den Sachverhalt richtig gewürdigt hat
  • ob die Anhörung korrekt bewertet wurde
  • ob Widersprüche tatsächlich bestehen
  • ob Herkunftslandinformationen richtig angewendet wurden
  • ob Schutzgründe übersehen wurden
  • ob Abschiebungsverbote bestehen
  • ob Familien-, Gesundheits- oder persönliche Umstände ausreichend berücksichtigt wurden

Die Klage ist aber nicht nur ein formaler Schritt. Sie muss strategisch vorbereitet werden. Entscheidend ist, welche Fehler der Bescheid enthält und welche Tatsachen oder Beweismittel im gerichtlichen Verfahren vorgetragen werden können.

Brauche ich zusätzlich einen Eilantrag?

Eine der wichtigsten Fragen nach einer Ablehnung lautet: Reicht die Klage aus oder muss zusätzlich ein Eilantrag gestellt werden?

Das hängt von der Art des Bescheids ab. In manchen Fällen schützt eine Klage nicht automatisch vor Vollziehung oder Abschiebung. Dann muss zusätzlich gerichtlicher Eilrechtsschutz beantragt werden.

Ein Eilantrag kann insbesondere relevant sein, wenn:

  • die Abschiebung kurzfristig droht
  • die Klage keine ausreichende aufschiebende Wirkung hat
  • der Antrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde
  • der Antrag als unzulässig abgelehnt wurde
  • ein Dublin-Fall vorliegt
  • eine kurze Ausreisefrist gesetzt wurde
  • besondere gesundheitliche oder familiäre Risiken bestehen

Der Eilantrag ist nicht dasselbe wie die Klage. Er soll verhindern, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor das Gericht in der Hauptsache entschieden hat.

⚠️ Wichtig: Nach einer Ablehnung muss sofort geprüft werden, ob neben der Klage auch ein Eilantrag notwendig ist. Wer nur Klage erhebt, obwohl ein Eilantrag erforderlich wäre, kann trotzdem in akute Abschiebungsgefahr geraten.

Abschiebungsandrohung im Bescheid

Viele BAMF-Bescheide enthalten eine Abschiebungsandrohung. Das bedeutet, dass die Behörde für den Fall der nicht freiwilligen Ausreise eine Abschiebung in einen bestimmten Staat androht.

Wichtig ist zu prüfen:

  • In welchen Staat soll abgeschoben werden?
  • Welche Ausreisefrist wurde gesetzt?
  • Wurde die Abschiebungsandrohung korrekt begründet?
  • Wurden Abschiebungsverbote geprüft?
  • Wurden Krankheiten, Familie oder besondere Schutzgründe berücksichtigt?
  • Gibt es tatsächliche Hindernisse gegen eine Abschiebung?
  • Gibt es rechtliche Hindernisse gegen eine Abschiebung?
  • Ist ein Eilantrag erforderlich?

Die Abschiebungsandrohung ist oft der Teil des Bescheids, der die größte praktische Gefahr auslöst. Sie darf deshalb nicht übersehen werden.

Einfache Ablehnung, offensichtlich unbegründet oder unzulässig

Nicht jede Ablehnung ist gleich gefährlich. Die genaue Bezeichnung im Bescheid ist entscheidend.

Typische Varianten sind:

  • einfache Ablehnung als unbegründet
  • Ablehnung als offensichtlich unbegründet
  • Ablehnung als unzulässig
  • Dublin-Entscheidung
  • Folgeantrag ohne Durchführung eines weiteren Verfahrens
  • Teilablehnung bei gleichzeitigem Schutzstatus
  • Widerruf oder Rücknahme eines früheren Schutzstatus

Bei einer offensichtlich unbegründeten Ablehnung ist besondere Vorsicht geboten. Die Behörde geht dann davon aus, dass der Antrag besonders schwach oder eindeutig unbegründet sei. Das kann erhebliche Auswirkungen auf Fristen, Eilrechtsschutz und Abschiebungsgefahr haben.

Bei einer unzulässigen Ablehnung geht es häufig darum, dass Deutschland den Antrag nicht inhaltlich prüft oder für nicht zuständig hält. Das kann etwa bei Dublin-Verfahren oder bereits gewährtem Schutz in einem anderen Staat relevant sein.

Offensichtlich unbegründet - warum diese Ablehnung besonders ernst ist

Wenn ein Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt wird, ist schnelles Handeln besonders wichtig. Solche Bescheide enthalten oft kurze Fristen und eine erhöhte Abschiebungsgefahr.

Typische Gründe, aus denen das BAMF eine offensichtliche Unbegründetheit annimmt, können sein:

  • Vortrag wird als unglaubhaft bewertet
  • Angaben werden als widersprüchlich angesehen
  • Herkunftsland wird als sicher bewertet
  • Fluchtgründe werden als nicht schutzrelevant eingestuft
  • persönliche Betroffenheit wird verneint
  • neue Gründe werden als gesteigertes Vorbringen gewertet
  • Identität oder Reiseweg erscheinen unklar

Ob diese Bewertung richtig ist, muss genau geprüft werden. Gerade angebliche Widersprüche beruhen häufig auf Übersetzungsproblemen, Missverständnissen, Traumafolgen oder unvollständiger Protokollierung.

Unzulässiger Asylantrag

Ein Asylantrag kann auch als unzulässig abgelehnt werden. Dann prüft das BAMF die Schutzgründe oft nicht vollständig inhaltlich, sondern stellt auf andere Gründe ab.

Typische Konstellationen können sein:

  • ein anderer EU-Staat ist zuständig
  • bereits Schutz in einem anderen Staat
  • Folgeantrag ohne neue relevante Gründe
  • Zuständigkeitsfragen nach europäischem Asylrecht
  • frühere Verfahren in Deutschland oder anderen Staaten

Auch eine unzulässige Ablehnung sollte nicht ungeprüft hingenommen werden. Gerade bei Dublin-Fällen, Schutzstatus in anderen Staaten oder humanitären Ausnahmesituationen kann es wichtige Einwände geben.

Dublin-Bescheid

Bei einem Dublin-Bescheid geht es darum, dass nach Auffassung des BAMF ein anderer europäischer Staat für das Asylverfahren zuständig sein soll. Betroffene sollen dann nicht in ihr Herkunftsland, sondern zunächst in den anderen Staat überstellt werden.

Typische Fragen sind:

  • Welcher Staat soll zuständig sein?
  • Wurde dort bereits ein Asylantrag gestellt?
  • Gibt es Fingerabdrücke oder Eurodac-Treffer?
  • Gibt es Familie in Deutschland?
  • Gibt es gesundheitliche Gründe gegen die Überstellung?
  • Gibt es systemische Mängel im Zielstaat?
  • Ist die Überstellungsfrist abgelaufen?
  • Muss ein Eilantrag gestellt werden?

Dublin-Bescheide sind besonders fristkritisch. Wer einen solchen Bescheid erhält, sollte sofort handeln.

Was prüft das Verwaltungsgericht?

Das Verwaltungsgericht prüft den BAMF-Bescheid rechtlich und tatsächlich. Dabei kommt es nicht nur darauf an, ob das BAMF formal gearbeitet hat. Das Gericht kann auch die Schutzgründe selbst bewerten.

Wichtig sind insbesondere:

  • Anhörungsprotokoll
  • Glaubhaftigkeit des Vortrags
  • Herkunftslandinformationen
  • persönliche Verfolgung
  • politische, religiöse oder ethnische Gründe
  • geschlechtsspezifische Verfolgung
  • sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität
  • familiäre Gefahren
  • Krankheiten
  • Abschiebungsverbote
  • neue Entwicklungen nach der Anhörung
  • Beweismittel

Das gerichtliche Verfahren ist deshalb die Chance, Fehler des BAMF anzugreifen und den Fall rechtlich neu aufzubereiten. Gleichzeitig ist es kein zweites freies Asylverfahren ohne Struktur. Was vorgetragen wird, muss rechtlich geordnet und belegt werden.

Fehler im BAMF-Bescheid erkennen

Viele Bescheide enthalten Ansatzpunkte für eine Klage. Nicht jeder Fehler führt automatisch zum Erfolg. Aber jeder Bescheid sollte genau geprüft werden.

Häufige Angriffspunkte sind:

  • Anhörung wurde unvollständig gewürdigt
  • wichtige Teile des Vortrags fehlen
  • Dolmetscherprobleme wurden ignoriert
  • angebliche Widersprüche sind erklärbar
  • Herkunftslandinformationen sind veraltet oder unvollständig
  • individuelle Gefahr wurde nicht ausreichend geprüft
  • Krankheit wurde nicht richtig bewertet
  • Familienumstände wurden übergangen
  • Beweise wurden nicht berücksichtigt
  • Abschiebungsverbote wurden zu knapp geprüft
  • besondere Vulnerabilität wurde übersehen
  • Entscheidung enthält Textbausteine ohne echte Einzelfallprüfung

Gerade bei langen Bescheiden ist wichtig, zwischen allgemeinen Textbausteinen und echter Einzelfallprüfung zu unterscheiden.

Anhörungsprotokoll nach Ablehnung prüfen

Nach einer Ablehnung sollte das Protokoll der BAMF-Anhörung genau geprüft werden. Viele Ablehnungen stützen sich auf Aussagen aus der Anhörung.

Wichtig ist:

  • Wurde die Fluchtgeschichte vollständig protokolliert?
  • Stimmen Daten, Orte und Namen?
  • Wurden Bedrohungen richtig wiedergegeben?
  • Wurde Gewalt oder Verfolgung vollständig aufgenommen?
  • Wurden Korrekturen berücksichtigt?
  • Gab es Übersetzungsprobleme?
  • Hat das BAMF einzelne Sätze aus dem Zusammenhang gerissen?
  • Wurden Erklärungen für Erinnerungslücken berücksichtigt?

Wenn das Protokoll fehlerhaft oder unvollständig ist, kann das für die Klagebegründung wichtig sein.

Neue Beweise nach Ablehnung

Nach einer Ablehnung können neue Unterlagen wichtig werden. Das kann insbesondere gelten, wenn Beweise vorher nicht verfügbar waren oder neue Entwicklungen eingetreten sind.

Mögliche Beweismittel sind:

  • ärztliche Atteste
  • psychologische Stellungnahmen
  • Krankenhausberichte
  • Fotos
  • Videos
  • Chatverläufe
  • Drohbriefe
  • Gerichtsdokumente aus dem Herkunftsland
  • Mitgliedsbescheinigungen
  • Taufbescheinigungen
  • Bescheinigungen religiöser Gemeinden
  • Presseberichte
  • Länderberichte
  • Zeugenerklärungen
  • Nachweise über Familie in Deutschland

Beweise sollten nicht ungeordnet eingereicht werden. Entscheidend ist, dass klar erklärt wird, was das Dokument beweisen soll und warum es für den Schutzanspruch relevant ist.

Krankheit nach Ablehnung

Gesundheitliche Gründe können nach einer Ablehnung eine wichtige Rolle spielen, insbesondere bei Abschiebungsverboten.

Wichtig sind:

  • genaue Diagnose
  • aktuelle und aussagekräftige ärztliche Unterlagen
  • Behandlungsbedarf
  • Medikamente
  • Folgen eines Behandlungsabbruchs
  • Reisefähigkeit
  • Behandlungsmöglichkeiten im Zielstaat
  • tatsächliche Erreichbarkeit der Behandlung
  • Kosten und Versorgungslage
  • psychische Erkrankungen und Suizidgefahr

Bloße kurze Bescheinigungen reichen oft nicht aus. Medizinische Unterlagen müssen nachvollziehbar, konkret und aktuell sein.

Familie und Kinder nach Ablehnung

Wenn Familien betroffen sind, muss geprüft werden, ob der Bescheid die Situation jedes Familienmitglieds ausreichend berücksichtigt.

Wichtig sind:

  • eigene Schutzgründe von Ehepartnern
  • eigene Schutzgründe der Kinder
  • Kindeswohl
  • Schulbesuch
  • Erkrankungen
  • familiäre Bindungen in Deutschland
  • Trennung der Familie
  • Gefahr im Herkunftsland
  • besondere Schutzbedürftigkeit
  • Familienasyl oder abgeleiteter Schutz

Kinder werden in Bescheiden manchmal zu pauschal behandelt. Das kann ein Ansatzpunkt für die gerichtliche Prüfung sein.

Was Sie nach einer Ablehnung nicht tun sollten

Nach einer Ablehnung passieren häufig Fehler, die vermeidbar wären.

Sie sollten nicht:

  • den Bescheid ignorieren
  • den Umschlag wegwerfen
  • Fristen schätzen
  • ohne Prüfung ausreisen
  • ohne Beratung untertauchen
  • neue Unterlagen ungeordnet schicken
  • widersprüchliche Erklärungen abgeben
  • den Kontakt zur Ausländerbehörde falsch einschätzen
  • erst nach Ablauf der Frist einen Anwalt suchen
  • denken, dass eine Klage immer automatisch vor Abschiebung schützt
  • einen Dublin-Bescheid wie eine normale Ablehnung behandeln
⚠️ Wichtig: Der schlimmste Fehler nach einer Ablehnung ist Untätigkeit. Der zweitgrößte Fehler ist hektisches Handeln ohne Strategie.

Was Sie sofort tun sollten

Wenn Ihr Asylantrag abgelehnt wurde, sollten Sie sofort:

  • Bescheid vollständig sichern
  • Umschlag sichern
  • Zustellungsdatum notieren
  • Rechtsbehelfsbelehrung prüfen
  • Ausreisefrist prüfen
  • Abschiebungsandrohung prüfen
  • Art der Ablehnung feststellen
  • Anhörungsprotokoll bereithalten
  • alle Beweise sammeln
  • medizinische Unterlagen sichern
  • Adresse aktuell halten
  • keine Fristen verstreichen lassen
  • anwaltliche Prüfung veranlassen

Je früher der Bescheid geprüft wird, desto besser lässt sich entscheiden, ob Klage, Eilantrag oder andere Schritte sinnvoll sind.

Klagebegründung - was muss vorgetragen werden?

Die Klage sollte nicht nur pauschal lauten: "Der Bescheid ist falsch." Das Gericht muss erkennen können, warum die BAMF-Entscheidung rechtlich oder tatsächlich nicht trägt.

Eine gute Klagebegründung arbeitet heraus:

  • welche Punkte im Bescheid falsch sind
  • welche Aussagen aus der Anhörung falsch gewürdigt wurden
  • welche Widersprüche erklärbar sind
  • welche Schutzgründe bestehen
  • welche Beweise vorliegen
  • welche Herkunftslandinformationen relevant sind
  • warum Rückkehr gefährlich ist
  • warum Abschiebungsverbote bestehen
  • warum ein Eilantrag Erfolg haben kann

Die Begründung muss zum konkreten Fall passen. Allgemeine Textbausteine helfen selten.

Dauer des Gerichtsverfahrens

Die Dauer eines asylgerichtlichen Verfahrens kann sehr unterschiedlich sein. Sie hängt ab von Gericht, Herkunftsland, Art des Bescheids, Eilverfahren, Aktenlage und Komplexität des Falls.

Wichtig ist: Auch wenn das Hauptsacheverfahren länger dauern kann, müssen Fristen am Anfang sofort eingehalten werden. Gerade Eilverfahren werden deutlich schneller behandelt.

Betroffene sollten während des Gerichtsverfahrens:

  • erreichbar bleiben
  • Adresse aktuell halten
  • Post sofort öffnen
  • neue Entwicklungen mitteilen
  • medizinische Unterlagen aktualisieren
  • Termine ernst nehmen
  • keine widersprüchlichen Angaben machen

Kann man nach Ablehnung noch neue Gründe vortragen?

Grundsätzlich können neue Entwicklungen relevant sein. Allerdings ist spätes Vorbringen oft schwieriger zu erklären. Das gilt besonders, wenn die Gründe schon vor der Anhörung bestanden, aber dort nicht erwähnt wurden.

Neue Gründe können relevant sein bei:

  • neuer politischer Aktivität
  • Konversion
  • neuer Bedrohung
  • Verschlechterung der Lage im Herkunftsland
  • Krankheit
  • familiären Veränderungen
  • Geburt eines Kindes
  • neuen Beweismitteln
  • neuer Rechtsprechung oder neuer Länderinformation

Entscheidend ist, warum die Gründe jetzt vorgetragen werden und welche Bedeutung sie für Rückkehrgefahr oder Abschiebungsverbote haben.

Folgeantrag nach endgültiger Ablehnung

Wenn ein Asylverfahren endgültig abgeschlossen ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Folgeantrag in Betracht kommen. Das ist aber kein einfacher neuer Versuch.

Ein Folgeantrag setzt regelmäßig neue Tatsachen, neue Beweismittel oder eine veränderte Sach- oder Rechtslage voraus. Wer einfach denselben Vortrag wiederholt, wird regelmäßig keinen Erfolg haben.

Typische Gründe für einen Folgeantrag können sein:

  • neue Bedrohungen
  • neue politische Aktivitäten
  • neue Beweise
  • Konversion
  • schwere Erkrankung
  • Veränderung der Lage im Herkunftsland
  • neue familiäre Situation
  • neue Rechtsprechung

Ob ein Folgeantrag sinnvoll ist, muss sorgfältig geprüft werden. Ein schlecht vorbereiteter Folgeantrag kann wertvolle Zeit kosten und neue Risiken schaffen.

Gibt es aufenthaltsrechtliche Alternativen?

Nicht jeder Fall endet nur im Asylrecht. Je nach Situation können auch aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten zu prüfen sein.

In Betracht kommen je nach Fall:

  • Aufenthalt aus familiären Gründen
  • Aufenthalt wegen Ausbildung
  • Aufenthalt wegen Beschäftigung
  • Chancen-Aufenthaltsrecht
  • humanitäre Aufenthaltstitel
  • Duldung wegen tatsächlicher oder rechtlicher Abschiebungshindernisse
  • Aufenthalt wegen Krankheit
  • Aufenthalt bei nachhaltiger Integration
  • Härtefallverfahren

Diese Wege ersetzen nicht automatisch die Klage gegen den BAMF-Bescheid. Sie können aber parallel oder später wichtig werden. Entscheidend ist eine saubere Strategie.

Typische anwaltliche Unterstützung nach Ablehnung

Nach einer Ablehnung kann anwaltliche Unterstützung insbesondere umfassen:

  • Prüfung des BAMF-Bescheids
  • Prüfung der Fristen
  • Prüfung der Abschiebungsandrohung
  • Entscheidung über Klage und Eilantrag
  • Akteneinsicht
  • Prüfung des Anhörungsprotokolls
  • Sammlung und Ordnung von Beweisen
  • Erstellung der Klage
  • Erstellung der Klagebegründung
  • Eilantrag beim Verwaltungsgericht
  • Kommunikation mit Gericht und Behörden
  • Prüfung von Abschiebungsverboten
  • Prüfung von Folgeantrag oder aufenthaltsrechtlichen Alternativen

Ziel ist, den Fall nicht ungeordnet weiterlaufen zu lassen, sondern die rechtlich stärksten Punkte herauszuarbeiten.

Häufige Fragen - Asylantrag abgelehnt

Mein Asylantrag wurde abgelehnt - was soll ich zuerst tun?

Sichern Sie sofort den Bescheid, den Umschlag und alle Anlagen. Notieren Sie das Zustellungsdatum und lassen Sie die Frist prüfen. Danach muss entschieden werden, ob Klage und zusätzlich ein Eilantrag notwendig sind.

Kann ich gegen die Ablehnung klagen?

In vielen Fällen kann gegen den BAMF-Bescheid Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Die konkrete Frist und der richtige Rechtsbehelf stehen im Bescheid und müssen sofort geprüft werden.

Reicht die Klage aus oder brauche ich einen Eilantrag?

Das hängt von der Art des Bescheids ab. Bei bestimmten Ablehnungen kann ein zusätzlicher Eilantrag notwendig sein, um eine Abschiebung während des Verfahrens zu verhindern.

Was bedeutet offensichtlich unbegründet?

Das bedeutet, dass das BAMF den Antrag als besonders eindeutig unbegründet bewertet. Diese Einstufung ist gefährlich, weil oft besondere Eile besteht und Eilrechtsschutz geprüft werden muss.

Was bedeutet unzulässig?

Unzulässig bedeutet häufig, dass das BAMF den Antrag nicht inhaltlich prüft, etwa wegen Zuständigkeit eines anderen Staates, Schutz in einem anderen Land oder wegen eines Folgeantrags ohne neue Gründe.

Muss ich Deutschland sofort verlassen?

Das hängt vom Bescheid, der Ausreisefrist, der Abschiebungsandrohung und möglichen Rechtsmitteln ab. Deshalb muss der Bescheid sofort geprüft werden.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Wenn eine Frist versäumt wird, kann der Bescheid bestandskräftig werden. Dann wird es deutlich schwieriger, noch gegen die Entscheidung vorzugehen.

Kann ich neue Beweise nachreichen?

Ja, neue Beweise können wichtig sein. Sie sollten aber geordnet und mit klarer Erklärung eingereicht werden. Entscheidend ist, was das jeweilige Dokument beweisen soll.

Hilft ein Anwalt nach der Ablehnung noch?

Ja. Gerade nach einer Ablehnung kann anwaltliche Hilfe entscheidend sein, um Fristen zu prüfen, Klage und Eilantrag einzureichen, den Bescheid anzugreifen und Beweise richtig aufzubereiten.

Kontakt - Anwalt nach Ablehnung des Asylantrags

Ihr Asylantrag wurde vom BAMF abgelehnt? Sie haben eine Abschiebungsandrohung erhalten? Sie wissen nicht, ob Klage oder Eilantrag erforderlich ist?

Rechtsanwalt Tom Beisel prüft den BAMF-Bescheid, die Fristen, die Abschiebungsandrohung, das Anhörungsprotokoll und die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Vorgehens.

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