Wirtschaftsstrafrecht: Diskrete und konsequente Verteidigung bundesweit

Wirtschaftsstrafrecht: Diskrete und konsequente Verteidigung bundesweit

Wirtschaftsstrafrecht - wenn ein Vorwurf die Existenz bedroht

Das Wirtschaftsstrafrecht gehört zu den einschneidendsten Rechtsgebieten überhaupt. Ein Vorwurf - ob berechtigt oder nicht - kann innerhalb weniger Stunden das gesamte berufliche und private Leben erschüttern: Durchsuchung von Wohnung und Geschäftsräumen, Sicherstellung von Unterlagen und Datenträgern, Kontensperrung, Vermögensarrest und ein sofortiger Imageschaden.

Gerade in dieser Ausnahmesituation kommt es auf eine besonnene, diskrete und konsequente Verteidigung an. Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Wirtschaftsstrafrecht verteidige ich Sie bundesweit - mit vollem Einsatz und absoluter Vertraulichkeit.

„Im Wirtschaftsstrafrecht entscheiden oft die ersten Stunden nach der Durchsuchung. Wer dann ruhig bleibt, schweigt und sofort einen Verteidiger einschaltet, schützt nicht nur sich, sondern häufig auch sein Unternehmen."

— Tom Beisel, Rechtsanwalt

Was ist Wirtschaftsstrafrecht?

Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst Straftaten, die im Zusammenhang mit wirtschaftlicher und unternehmerischer Tätigkeit stehen. Verfolgt werden diese Delikte oft von spezialisierten Schwerpunktstaatsanwaltschaften, Wirtschaftsdezernaten und der Steuerfahndung - mit erheblichen Ermittlungsressourcen.

Typisch ist, dass die Ermittlungen lange im Verborgenen laufen und für den Beschuldigten erst mit der Durchsuchung sichtbar werden. Umso wichtiger ist es, ab dem ersten Moment richtig zu reagieren.

Häufige Vorwürfe im Wirtschaftsstrafrecht

  • Betrug (§ 263 StGB) und Computerbetrug (§ 263a StGB)
  • Untreue (§ 266 StGB)
  • Steuerhinterziehung (§ 370 AO)
  • Insolvenzstraftaten wie Bankrott und Insolvenzverschleppung (§§ 283 ff. StGB, § 15a InsO)
  • Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB)
  • Geldwäsche (§ 261 StGB)
  • Korruptionsdelikte wie Bestechung und Bestechlichkeit
  • Subventionsbetrug und Kapitalanlagebetrug

⚠ Wichtig: Bei einer Durchsuchung ruhig bleiben und schweigen. Widersetzen Sie sich der Durchsuchung nicht, machen Sie aber keine Angaben zur Sache und unterschreiben Sie nichts ohne anwaltlichen Rat. Sie haben das Recht zu schweigen und das Recht, einen Verteidiger hinzuzuziehen. Alles, was Sie in dieser Phase spontan äußern, kann später gegen Sie verwendet werden.

Der Ablauf des Verfahrens

Wirtschaftsstrafverfahren verlaufen oft in mehreren Phasen:

Zunächst ermitteln die Behörden verdeckt, etwa durch Auswertung von Unterlagen, Kontodaten oder Zeugenaussagen. Wird der Verdacht konkret, folgt häufig eine Durchsuchung mit Sicherstellung von Beweismitteln. Anschließend wertet die Staatsanwaltschaft das Material aus - hier entscheidet sich oft, ob es zu einer Anklage, einem Strafbefehl, einer Einstellung oder einer Verständigung kommt.

Eine frühe Verteidigung kann an mehreren dieser Punkte ansetzen und den Verlauf maßgeblich beeinflussen - im besten Fall, bevor es überhaupt zur Anklage kommt.

Besondere Risiken für Geschäftsführer und Vorstände

Wer als Geschäftsführer, Vorstand oder leitender Angestellter Verantwortung trägt, steht im Wirtschaftsstrafrecht besonders im Fokus. Aus der Organstellung können sich strafrechtliche Pflichten ergeben - etwa zur ordnungsgemäßen Buchführung, zur rechtzeitigen Insolvenzantragstellung oder zur Abführung von Steuern und Sozialabgaben.

Hier ist die Verteidigung oft eng mit Fragen der Geschäftsführerhaftung verknüpft. Eine Strategie, die straf- und haftungsrechtliche Aspekte zusammendenkt, ist entscheidend.

Diskretion und Schutz des Unternehmens

Im Wirtschaftsstrafrecht geht es nicht nur um die Person des Beschuldigten, sondern oft auch um das Unternehmen, Mitarbeiter und Geschäftspartner. Ich lege größten Wert auf Diskretion und darauf, den Schaden für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten.

Wie ich Sie unterstütze

  • Sofortige Beratung, auch im akuten Fall einer Durchsuchung
  • Akteneinsicht und Analyse der Beweislage
  • Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie
  • Verhandlung mit Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung und Gericht
  • Verteidigung in der Hauptverhandlung sowie in Berufung und Revision
  • Abwehr von Vermögensarrest und Einziehung

Ich verteidige Mandanten bundesweit, diskret und auf Deutsch, Englisch und Russisch.

Soforthilfe

Wenn es eilt - etwa bei einer laufenden Durchsuchung oder einer Vorladung - erreichen Sie mich direkt:

Häufige Fragen

Bei mir stand die Steuerfahndung oder Polizei vor der Tür - was soll ich tun?

Bewahren Sie Ruhe, widersetzen Sie sich der Durchsuchung nicht, aber machen Sie keine Angaben zur Sache und unterschreiben Sie nichts ohne anwaltlichen Rat. Rufen Sie so früh wie möglich einen Verteidiger an. Alles Weitere wird nach Akteneinsicht entschieden.

Was bedeutet ein Vermögensarrest?

Mit einem Vermögensarrest können Behörden frühzeitig auf Vermögen zugreifen, um eine spätere Einziehung zu sichern. Das kann Konten und Vermögenswerte blockieren. Gegen einen Vermögensarrest lässt sich vorgehen - hier ist schnelles Handeln wichtig.

Kann ein Wirtschaftsstrafverfahren ohne Hauptverhandlung enden?

Ja. Je nach Sachlage kommt eine Einstellung des Verfahrens, ein Strafbefehl oder eine Verständigung in Betracht. Gerade im Wirtschaftsstrafrecht lässt sich durch frühzeitige Verteidigung häufig eine öffentliche Hauptverhandlung vermeiden.

Hafte ich als Geschäftsführer persönlich?

Aus der Organstellung können sich persönliche straf- und haftungsrechtliche Risiken ergeben, etwa bei Buchführung, Insolvenzantrag oder Steuern. Ob und inwieweit Sie betroffen sind, hängt vom Einzelfall ab und sollte genau geprüft werden.

Wird mein Verfahren öffentlich bekannt?

Ermittlungsverfahren laufen grundsätzlich nicht öffentlich. Ich lege größten Wert auf Diskretion und darauf, den Imageschaden für Sie und Ihr Unternehmen so gering wie möglich zu halten.