Asylrecht: Schutz und erfahrene Begleitung im Asylverfahren
Asylrecht - rechtlicher Schutz und Begleitung im Asylverfahren
Das Asylverfahren ist für die Betroffenen oft existenziell - und zugleich komplex und mit vielen Hürden verbunden. Von der Antragstellung über die Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bis zu einer möglichen Klage vor dem Verwaltungsgericht entscheiden viele Details über Erfolg oder Misserfolg.
Als Rechtsanwalt im Migrationsrecht begleite ich Sie durch das Asylverfahren, bereite Sie auf die Anhörung vor und vertrete Sie gegenüber Behörden und Gerichten.
„Die Anhörung beim BAMF ist das Herzstück des Asylverfahrens. Wer hier gut vorbereitet ist und seine Geschichte klar und glaubhaft schildert, hat die mit Abstand besten Chancen."
— Tom Beisel, Rechtsanwalt
Die verschiedenen Schutzformen
Im Asylverfahren kommen unterschiedliche Schutzformen in Betracht:
- →Asylberechtigung nach Art. 16a Grundgesetz
- →Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention
- →Subsidiärer Schutz bei drohendem ernsthaftem Schaden
- →Nationale Abschiebungsverbote
Welche Schutzform in Frage kommt, hängt von den individuellen Fluchtgründen ab. Eine genaue Prüfung ist entscheidend.
Der Ablauf des Asylverfahrens
Das Verfahren gliedert sich grob in mehrere Schritte: Asylantrag und Registrierung, die persönliche Anhörung beim BAMF, die Entscheidung des Bundesamts und - bei Ablehnung - die Möglichkeit der Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Die Anhörung ist dabei der wichtigste Termin. Hier schildern Sie Ihre Fluchtgründe. Eine gute Vorbereitung ist entscheidend, weil Widersprüche oder Unklarheiten später schwer auszuräumen sind.
⚠ Wichtig: Fristen im Asylverfahren sind kurz und unbedingt einzuhalten. Gegen eine Ablehnung des BAMF muss oft innerhalb sehr kurzer Fristen Klage erhoben werden - je nach Art der Ablehnung teils nur wenige Tage. Wird die Frist versäumt, wird die Ablehnung bestandskräftig. Bei einem ablehnenden Bescheid sollten Sie daher sofort handeln.
Das Dublin-Verfahren
Eine Besonderheit ist das Dublin-Verfahren. Es regelt, welcher EU-Staat für das Asylverfahren zuständig ist. Wurde etwa in einem anderen EU-Land bereits ein Antrag gestellt oder erfolgte die Einreise dort, kann Deutschland sich für unzuständig erklären und eine Überstellung anordnen. Gegen Dublin-Bescheide kann unter Umständen vorgegangen werden - auch hier zählt schnelles Handeln.
Bei Ablehnung: Klage vor dem Verwaltungsgericht
Wird der Asylantrag abgelehnt, ist das nicht zwingend das Ende. Gegen den Bescheid kann Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden. Wichtig ist, die kurzen Fristen einzuhalten und die Klage gut zu begründen. Eine anwaltliche Vertretung erhöht die Chancen erheblich.
Wie ich Sie unterstütze
- →Beratung zu Ihren Fluchtgründen und den Schutzformen
- →Vorbereitung auf die Anhörung beim BAMF
- →Vertretung im gesamten Asylverfahren
- →Vorgehen gegen ablehnende Bescheide und im Dublin-Verfahren
- →Klage und Vertretung vor dem Verwaltungsgericht
- →Beratung zu Folgeanträgen und weiteren Aufenthaltsperspektiven
Ich berate auf Deutsch, Englisch und Russisch und vertrete Mandanten bundesweit.
Soforthilfe
Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten haben oder vor der Anhörung stehen, erreichen Sie mich direkt:
- →Mobil: +49 172 8974716
- →Kanzlei: 0201 4517 380
- →E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt-beisel.de
Häufige Fragen
Wie bereite ich mich auf die Anhörung beim BAMF vor?
Die Anhörung ist der wichtigste Termin im Asylverfahren. Sie sollten Ihre Fluchtgründe klar, chronologisch und widerspruchsfrei schildern können. Eine anwaltliche Vorbereitung hilft, die entscheidenden Punkte herauszuarbeiten und Unklarheiten zu vermeiden.
Mein Asylantrag wurde abgelehnt - was kann ich tun?
Gegen die Ablehnung kann Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden. Wichtig ist, die oft sehr kurzen Fristen einzuhalten - teils nur wenige Tage. Handeln Sie daher sofort und lassen Sie den Bescheid anwaltlich prüfen.
Was bedeutet das Dublin-Verfahren?
Das Dublin-Verfahren bestimmt, welcher EU-Staat für Ihren Asylantrag zuständig ist. Unter Umständen kann Deutschland eine Überstellung in einen anderen Staat anordnen. Gegen Dublin-Bescheide lässt sich teils vorgehen - auch hier sind die Fristen kurz.
Was ist der Unterschied zwischen Asyl und subsidiärem Schutz?
Die Asylberechtigung und der Flüchtlingsschutz knüpfen an Verfolgung an, der subsidiäre Schutz an einen drohenden ernsthaften Schaden, etwa durch Krieg. Die Schutzformen unterscheiden sich in Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Welche in Frage kommt, hängt vom Einzelfall ab.
Wie läuft die erste Beratung ab?
Im ersten Gespräch klären wir Ihre Situation, die Erfolgsaussichten und die nächsten Schritte. So wissen Sie von Anfang an, woran Sie sind und wie ich Sie im Asylverfahren unterstützen kann.