Familiennachzug: Ehegattennachzug, Kindernachzug und Familienzusammenführung
Familiennachzug - gemeinsam in Deutschland leben
Die Familie ist für die meisten Menschen das Wichtigste. Wer in Deutschland lebt und seine Angehörigen nachholen möchte, ist auf den Familiennachzug angewiesen. Das Verfahren ist jedoch an viele Voraussetzungen geknüpft und kann je nach Konstellation kompliziert sein.
Als Rechtsanwalt im Migrationsrecht begleite ich Sie bei der Familienzusammenführung - vom Ehegatten- über den Kindernachzug bis zu besonderen Konstellationen.
„Beim Familiennachzug scheitert es oft an Formalien - fehlenden Nachweisen, Sprachzertifikaten oder Terminen bei der Botschaft. Eine sorgfältige Vorbereitung ist der Schlüssel zur Zusammenführung."
— Tom Beisel, Rechtsanwalt
Die wichtigsten Formen des Familiennachzugs
- →Ehegattennachzug - der Nachzug des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners
- →Kindernachzug - der Nachzug minderjähriger Kinder
- →Elternnachzug - in bestimmten Fällen, etwa zu minderjährigen Schutzberechtigten
- →Nachzug sonstiger Familienangehöriger - nur in Ausnahmefällen
Die Voraussetzungen im Überblick
Der Familiennachzug setzt in der Regel voraus:
- →Ein gültiger Aufenthaltstitel der in Deutschland lebenden Person
- →Ausreichender Wohnraum für die Familie
- →Gesicherter Lebensunterhalt, in vielen Fällen ohne Sozialleistungen
- →Beim Ehegattennachzug häufig einfache Deutschkenntnisse vor der Einreise
Bei anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten gelten teils Erleichterungen oder besondere Regelungen.
⚠ Wichtig: Fristen und Termine bei der Botschaft beachten. Der Familiennachzug läuft oft über ein Visumverfahren bei der deutschen Botschaft im Heimatland. Die Wartezeiten auf Termine können lang sein, und Unterlagen müssen vollständig vorliegen. Eine frühzeitige und vollständige Vorbereitung verhindert monatelange Verzögerungen.
Ehegattennachzug
Beim Ehegattennachzug muss in der Regel die Ehe nachgewiesen werden, ausreichender Wohnraum und gesicherter Lebensunterhalt vorliegen, und oft sind einfache Deutschkenntnisse (Niveau A1) vor der Einreise erforderlich. In bestimmten Fällen - etwa bei Fachkräften oder Inhabern der Blauen Karte EU - entfällt der vorherige Sprachnachweis.
Kindernachzug
Der Nachzug minderjähriger Kinder ist häufig privilegiert, vor allem wenn beide Eltern oder der allein sorgeberechtigte Elternteil in Deutschland leben. Wichtig ist hier oft das Alter des Kindes zum Zeitpunkt der Antragstellung, weshalb zügiges Handeln wichtig sein kann.
Wie ich Sie unterstütze
- →Prüfung, welche Form des Familiennachzugs in Frage kommt
- →Klärung der Voraussetzungen (Wohnraum, Lebensunterhalt, Sprache)
- →Vorbereitung des Visumverfahrens bei der Botschaft
- →Vertretung gegenüber Ausländerbehörde und Auslandsvertretung
- →Vorgehen bei Ablehnung oder Verzögerung
- →Beratung bei Erleichterungen für Schutzberechtigte und Fachkräfte
Ich berate auf Deutsch, Englisch und Russisch und vertrete Mandanten bundesweit.
Soforthilfe
Wenn Sie Ihre Familie nachholen möchten oder es Probleme im Verfahren gibt, erreichen Sie mich direkt:
- →Mobil: +49 172 8974716
- →Kanzlei: 0201 4517 380
- →E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt-beisel.de
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen gelten für den Ehegattennachzug?
In der Regel müssen die Ehe nachgewiesen, ausreichender Wohnraum und gesicherter Lebensunterhalt vorhanden sein, und oft sind einfache Deutschkenntnisse vor der Einreise erforderlich. Bei bestimmten Gruppen, etwa Fachkräften, entfällt der vorherige Sprachnachweis.
Können meine Kinder nachziehen?
Ja, der Nachzug minderjähriger Kinder ist oft privilegiert, besonders wenn die sorgeberechtigten Eltern in Deutschland leben. Wichtig ist häufig das Alter des Kindes bei Antragstellung, weshalb zügiges Handeln ratsam sein kann.
Wie lange dauert der Familiennachzug?
Das hängt stark vom Visumverfahren bei der Botschaft und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Termine bei den Botschaften können lange Wartezeiten haben. Eine frühzeitige, vollständige Vorbereitung verkürzt das Verfahren spürbar.
Brauche ich Deutschkenntnisse vor der Einreise?
Beim Ehegattennachzug sind oft einfache Deutschkenntnisse (A1) vor der Einreise erforderlich. In bestimmten Fällen, etwa bei Fachkräften oder Inhabern der Blauen Karte EU, entfällt dieser Nachweis. Ob er in Ihrem Fall nötig ist, prüfe ich gerne.
Gibt es Erleichterungen für Flüchtlinge?
Ja, für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte gelten teils besondere Regelungen und Erleichterungen beim Familiennachzug. Diese sind allerdings an Fristen und Bedingungen geknüpft, die genau geprüft werden sollten.