Geldwäschevorwurf – Strafverteidigung & Soforthilfe
Tom Beisel – Ihr Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht bundesweit
Ein Geldwäschevorwurf (§ 261 StGB) kann existenzzerstörend sein: Konten werden gesperrt, Vermögen eingefroren, Hausdurchsuchungen durchgeführt – oft ohne Vorwarnung.
Die Strafen sind hoch und die Beweislastumkehr macht die Verteidigung besonders anspruchsvoll.
Ich unterstütze Sie bundesweit mit Erfahrung in komplexen GwG- und Geldwäscheverfahren – von der ersten Hausdurchsuchung bis zur Hauptverhandlung.
Soforthilfe – Jetzt anrufen:
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Was ist Geldwäsche nach § 261 StGB?
Geldwäsche liegt vor, wenn Vermögenswerte (Bargeld, Immobilien, Kryptowährungen, Luxusgüter), die aus einer rechtswidrigen Vortat stammen, so verschleiert werden, dass ihre illegale Herkunft nicht mehr erkennbar ist.
Seit 2021 gilt der All-Crimes-Ansatz: Jede Straftat – auch kleine Verstöße – kann Vortat sein.
Strafbare Handlungen sind u. a.:
- Verbergen oder Umtauschen des „schmutzigen“ Geldes
- Übertragen oder Verwenden
- Sich oder einem Dritten verschaffen
- Herkunft verschleiern
Auch leichtfertige Geldwäsche („hätte es erkennen müssen“) ist strafbar.
Strafen & Folgen
- Vorsätzliche Geldwäsche: bis 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
- Besonders schwerer Fall (gewerbsmäßig, Bande): 6 Monate bis 10 Jahre
- Leichtfertig: bis 2 Jahre oder Geldstrafe
- GwG-Verpflichtete (Banken, Makler, Anwälte, Notare): Mindestens 3 Monate Freiheitsstrafe – Geldstrafe ausgeschlossen!
Zusätzlich drohen:
- Einziehung des gesamten Vermögens (§ 73 StGB)
- Kontosperrungen & Vermögensarrest
- Berufsverbote / Gewerbeuntersagung
- Massive Imageschäden
Häufige Auslöser 2026
- Immobilienkäufe mit ungeklärter Herkunft
- Kryptotransaktionen
- Barzahlungen über 10.000 €
- „Finanzagenten“-Jobs (Fake-Jobanfragen im Internet)
- Verdachtsmeldungen durch Banken an die FIU
- Verbindungen zu Sanktionslisten (z. B. Russland-Sanktionen)
Was Sie bei einem Vorwurf sofort tun müssen
- Schweigen – keine Aussage ohne Anwalt
- Sofort Anwalt kontaktieren (idealerweise spezialisiert)
- Keine Passwörter oder Erklärungen freiwillig herausgeben
- Herkunftsnachweise sammeln (legaler Ursprung des Vermögens)
- Akteneinsicht fordern – oft fehlt der Nachweis der Vortat
Meine Leistungen bei Geldwäschevorwürfen
- Soforthilfe bei Hausdurchsuchung & Kontosperrung
- Prüfung des Durchsuchungsbeschlusses & Widerspruch
- Verteidigung gegen Einziehung & Vermögenssicherung
- Herkunftsnachweis & Beweislastumkehr nutzen
- Koordination mit Steuerberatern & Wirtschaftsprüfern
- Vertretung vor Staatsanwaltschaft und Gericht
- Ziel: Einstellung des Verfahrens oder mildeste Lösung
Je früher ich eingeschaltet werde, desto besser die Chancen.
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