Internationales Strafrecht: Bedrohungslagen und organisierte Kriminalität – ein Praxisfall
Wenn es um Strafverfahren mit internationalem Bezug geht, geraten Betroffene schnell in eine Situation, die sie nicht mehr überblicken können. Häufig kommen Anzeigen in mehreren Ländern, Bedrohungslagen durch organisierte Strukturen und unterschiedliche Zuständigkeiten von Polizei, Staatsanwaltschaft und internationalen Behörden zusammen. Genau in solchen Momenten braucht es einen klaren, erfahrenen Verteidiger, der Struktur in das Chaos bringt.
Ausgangslage
Ein Mandant wandte sich in einer akuten Notlage an meine Kanzlei. Er berichtete von massiven Bedrohungen, die er der organisierten Kriminalität zuordnete. Die Vorfälle reichten von Bedrohungen im privaten Umfeld bis hin zu Anzeigen bei verschiedenen Polizeibehörden und Generalstaatsanwaltschaften. Teilweise waren sogar internationale Bezüge – unter anderem zu den Niederlanden – im Spiel.
Die Situation war geprägt von:
- mehrfachen Anzeigen in verschiedenen Bundesländern
- internationalem Bezug mit Zuständigkeiten im Ausland
- Bedrohungslagen, die den Mandanten und seine Familie direkt betrafen
- unübersichtlichen Verfahren bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Bundeskriminalamt (BKA)
Die Herausforderung
In solchen Verfahren geraten Betroffene schnell in Panik. Es ist unklar, welche Behörde zuständig ist, welche Anzeigen wirklich verfolgt werden und wie eine Verteidigungsstrategie aussehen kann. Gerade wenn internationale Strafverfolgungsbehörden wie das BKA oder Interpol ins Spiel kommen, braucht es eine saubere juristische Einordnung.
Mein Vorgehen als Verteidiger
In diesem Fall habe ich zunächst die Grundlagen geschaffen:
- Mandatssicherung – Vollmachten, Vergütungsvereinbarung und klare Absprachen.
- Akteneinsicht – Anfragen bei der Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft und dem BKA.
- Konsolidierung – Zusammenführung der zahlreichen Anzeigen und Berichte in eine klare, strukturierte Aktenlage.
- Gefährdungsbewertung – Prüfung, ob gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen oder Schutzprogramme in Betracht kommen.
- Strategieentwicklung – welche Schritte sind sinnvoll, welche Anzeigen sind relevant, und wie lässt sich die Bedrohung juristisch einordnen?
Das Ergebnis
Schon durch diese ersten Schritte konnte Ruhe in das Verfahren gebracht werden. Der Mandant wusste nun, dass sein Fall professionell betreut wird und nicht im Dickicht von Anzeigen und Zuständigkeiten untergeht. Gleichzeitig konnten die Ermittlungsbehörden die Lage geordnet einschätzen und die Verfahren sauber aufnehmen.
Fazit: Internationale Strafverfahren erfordern Klarheit und Strategie
Ob Bedrohungslagen durch organisierte Kriminalität, internationale Ermittlungsverfahren oder Anzeigen in verschiedenen Ländern: Wer betroffen ist, darf keine Zeit verlieren. Entscheidend ist, dass sofort ein Verteidiger eingeschaltet wird, der Erfahrung mit internationalen Strafverfahren hat, die richtigen Anträge stellt und den Überblick behält.
Als Strafverteidiger mit Schwerpunkt internationales Strafrecht, organisierte Kriminalität und Wirtschaftsstrafrecht übernehme ich bundesweit Verfahren mit Auslandsbezug. Meine Mandanten profitieren von klarer Strategie, schneller Kommunikation und einem entschlossenen Vorgehen.
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