Einbürgerung nach 5 Jahren: Voraussetzungen, Chancen & Tipps vom Anwalt (§ 10 StAG)

3 Min. Lesezeit

Einbürgerung nach 5 Jahren – geht das überhaupt?

Normalerweise ist für die deutsche Staatsangehörigkeit ein rechtmäßiger Aufenthalt von acht Jahren in Deutschland erforderlich.
Doch: § 10 StAG sieht Ausnahmen vor, mit denen Sie bereits nach 5 Jahren eingebürgert werden können. Das ist für viele ein Turbo zum deutschen Pass – vorausgesetzt, die Bedingungen sind erfüllt.

Als spezialisierter Anwalt für Migrations- und Staatsangehörigkeitsrecht erkläre ich Ihnen, wann eine verkürzte Einbürgerung möglich ist, welche Nachweise entscheidend sind und wie Sie Fehler vermeiden.


Voraussetzungen für die Einbürgerung nach 5 Jahren

Nach § 10 StAG können Sie schon nach 5 Jahren eingebürgert werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Rechtmäßiger Aufenthalt seit mindestens 5 Jahren
  • Unbefristetes Aufenthaltsrecht (z. B. Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte EU)
  • Lebensunterhalt gesichert, ohne Sozialleistungen nach SGB II oder XII
  • Keine erheblichen Straftaten oder schwebenden Strafverfahren
  • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
  • Ausreichende Sprachkenntnisse (mindestens B1, häufig C1)
  • Bestandener Einbürgerungstest oder gleichwertige Nachweise

Zusätzlich gibt es eine Sonderregelung: Bei besonderen Integrationsleistungen (z. B. sehr gute schulische/berufliche Leistungen oder gesellschaftliches Engagement) kann die Einbürgerung sogar auf 3 Jahre verkürzt werden.


Typische Fehler beim Antrag

Viele Anträge scheitern an Kleinigkeiten – das verlängert das Verfahren oder führt sogar zur Ablehnung.
Häufige Probleme sind:

  • unvollständige Unterlagen (z. B. Einkommensnachweise, Führungszeugnis)
  • unklare Einkommensverhältnisse oder Sozialleistungsbezug
  • falsche Angaben im Antrag (führt im schlimmsten Fall zu Entzug nach § 35 StAG)
  • fehlender Nachweis der Sprachkenntnisse

Warum ein Anwalt Ihnen hilft

Ein spezialisierter Anwalt für Einbürgerung:

  • prüft, ob die 5-Jahres-Frist wirklich greift,
  • stellt sicher, dass alle Nachweise vollständig sind,
  • vertritt Sie bei Problemen mit der Behörde,
  • erhöht Ihre Chancen auf eine schnelle Entscheidung.

Viele Mandanten sind überrascht, wie viel Zeit und Ärger sich mit einer strukturierten anwaltlichen Begleitung sparen lässt.


Kosten & Dauer

  • Gebühr der Behörde: 255 € (für Kinder 51 €)
  • Bearbeitungszeit: meist 6–12 Monate
  • Anwaltskosten: variieren je nach Umfang, oft als Pauschalhonorar möglich

Fazit

Die Einbürgerung nach 5 Jahren ist eine große Chance – aber nur, wenn alle Voraussetzungen korrekt erfüllt sind. Schon kleine Fehler können den Antrag verzögern oder scheitern lassen. Mit anwaltlicher Unterstützung sichern Sie sich den schnellsten und zuverlässigsten Weg zum deutschen Pass.


📞 Jetzt beraten lassen
Sie möchten wissen, ob Sie Anspruch auf die Einbürgerung nach 5 Jahren haben?
Kontaktieren Sie mich für eine schnelle Ersteinschätzung:

👉 Vereinbaren Sie jetzt Ihr Erstgespräch und machen Sie den nächsten Schritt zur deutschen Staatsbürgerschaft!

Rechtliche Beratung benötigt?

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns